Um die Preise können sich rheinland-pfälzische Kinos bewerben, die bei der Filmförderanstalt gemeldet sind und sich nicht in öffentlicher Trägerschaft befinden. Auch Kinobetriebe, die nur zeitlich befristete Filmkunstprogramme zeigen, sind zugelassen. Die Kinos bewerben sich mit dem Jahresprogramm aus dem Vorjahr.

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