Zuständig für den Kulturgutschutz in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK). Es ist verantwortlich für
- die Eintragungsverfahren in die Verzeichnisse national wertvollen Kulturguts und national wertvoller Archive,
- die Erteilung von Rechtsverbindlichen Rückgabezusagen,
- die Bearbeitung von Anträgen auf Ausfuhr von Kulturgütern und
- die Rückgabe von Kulturgütern und Aufzeichnungspflichten im Kunst- und Antiquitätenhandel und im Versteigerungsgewerbe.
Stärkung des nationalen und internationalen Kulturgutschutzes durch das Portal auf www.kulturgutschutz-deutschland.de:
Diese von allen Ländern und dem Bund realisierte Website dient insbesondere dazu, national und international Transparenz zum Kulturgutschutz herzustellen und bildet damit einen wichtigen Beitrag Deutschlands zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgut. Die Website informiert unter anderem über die Ziele und die Aufgaben des Kulturgutschutzes und die rechtlichen Grundlagen. Zudem sind alle 16 Länderverzeichnisse zum national wertvollen Kulturgut bzw. zu national wertvollen Archiven recherchierbar. Darüber hinaus enthält die Website Informationen zu den Zielen und Aufgaben des nationalen und internationalen Kulturgutschutzes, den Rechtsgrundlagen auf nationaler, gemeinschaftsrechtlicher und völkerrechtlicher Ebene, den zuständigen Behörden und Ansprechpartnern/innen in den einzelnen Ländern sowie Sachverständige. Die Website illustriert nicht nur die hohe nationale und internationale Bedeutung des Kulturgutschutzes, sondern verdeutlicht gerade mit ihrer Datenbank zum national wertvollen Kulturgut auch die große Vielfalt der einzelnen geschützten Objekte in Deutschland.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt darüber hinaus als Mitstifter der Kulturstiftung der Länder Vorhaben der Provenienzrecherche und -forschung.
Die Arbeitsstelle für Provenienzrecherche/-forschung am Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin - Stiftung Preußischer Kulturbesitz - hat die Aufgabe, Museen, Bibliotheken, Archive u.a. öffentlich unterhaltene Kulturgut bewahrende Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Identifizierung solcher Kulturgüter in ihren Sammlungen und Beständen zu unterstützen, die während der Zeit des Nationalsozialismus den rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden.

