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Startseite > Service > Förderprogramme > Förderung der Jugendkunstschulen

Förderung der Jugendkunstschulen

In den Jugendkunstschulen, für die das Land jährlich Fördermittel zur Verfügung stellt, sollen für Kinder und Jugendliche Projekte im künstlerisch-gestaltenden Bereich angeboten werden, vor allem in der Sparte Bildende Kunst und Moderne Medien. Dabei nutzt das Land vorhandene Einrichtungen und Trägerstrukturen und setzt auf entsprechende Initiativen und Gegebenheiten vor Ort.

Bewerben können sich Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft ebenso wie ehren- oder hauptamtlich geführte Vereine oder privat geführte „Kunstschulen“ beim

Kulturbüro Rheinland-Pfalz
der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V.
Koblenzer Str. 38
56112 Lahnstein
Tel.: 02621 - 62 31 5-0
Fax: 02621 - 62 31 5-55
info(at)kulturbuero-rlp.de
www.fsjkultur-rlp.de

Antragsschluss ist jeweils der 1. Oktober.

Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ergibt sich aus der Anzahl der Anträge und den beantragten Zuschüssen. Die Fördersumme kann maximal 50 Prozent der ausgewiesenen Kosten betragen.

Die Entscheidung über die Förderung trifft eine Fach-Jury unter Leitung des Kulturstaatssekretärs.


Infos und Antragsformulare gibt's unter www.kulturbuero-rlp.de oder direkt hier:

Download-Icon 2012 Merkblatt JKS
Download-Icon 2012 Antrag JKS