Fördermöglichkeiten von EU-Projekten durch die EU
Rechtliche Grundlagen der kulturellen Förderung durch die Europäische Union
Rechtliche Grundlage der europäischen Kulturförderung ist Artikel 167 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auch Lissabon-Vertrag genannt.
Hierdurch wird u.a. bestimmt, dass die EU bei europäischen Kooperationsprojekten lediglich den Faktor "Europäische Kooperation" bezuschussen darf. Dadurch erklären sich Grundvoraussetzungen für die Antragstellung, wie der Nachweis von Kooperationspartnern aus mindestens drei teilnahmeberechtigten Ländern und der vorhandenen Kofinanzierung.
Das Kulturförderprogramm "KULTUR 2007"
Nach dem Rahmenprogramm "KULTUR 2000", das von 2000 - 2006 als Erstes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft Kulturprojekte aller Sparten förderte, wird das Nachfolgeprogramm für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2013 gelten.
Die Ziele des KULTUR-Programms
Das allgemeine Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Kulturraums unter gleichzeitiger Wahrung der nationalen Unterschiede.
Förderziele sind:
- Transnationale Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kulturschaffenden
- Transnationale Zirkulation von kulturellen und künstlerischen Werken / Ko-Produktionen / Objekten
- Interkultureller Dialog
Das neue Rahmenprogramm KULTUR 2007 wird innerhalb von drei Förderbereichen mehrere Haushaltslinien in sich vereinen und somit einen größeren Bereich umfassen, als das Programm KULTUR 2000.
In folgenden Kategorien wird es jährliche Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen geben:
Förderbereich 1: Europäische Kooperationsprojekte
1.1. Mehrjährige Kooperationsprojekte (3-5 Jahre, mind. 6 Länder)
1.2.1. Kooperationsmaßnahmen (bis zu 24 Monate, mind. 3 Länder)
1.2.2. Literarische Übersetzungen (für Verlage, 4 - 10 Werke)
1.3. Sondermaßnahmen:
- Kulturhauptstädte Europas
- Preisverleihungen
- Herausragende Aktionen zu Jubiläen u.ä.
- Kooperationen mit Drittländern und Internationalen Organisationen
- ggf. weitere
Förderbereich 2: Betriebskostenzuschüsse für europaweit tätige Kulturorganisationen
Förderbereich 3: Studien und Analysen zu kulturrelevanten Themen von europäischem Interesse
Anträge sind direkt an die Kommission in Brüssel zu stellen:
Europäische Kommission
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
http://ec.europa.eu/culture
EU-Strukturfonds für die Jahre 2007 bis 2013
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch mit Hilfe der Strukturfonds Projekte und Maßnahmen im Kulturbereich gefördert werden.
1. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Es ist zu beachten, dass die Kommission für die neue Förderperiode 2007 bis 2013 im Zuge der Reform der Kohäsionspolitik der EU drei neue Ziele vorgeschlagen hat: Konvergenz (neues Ziel 1), regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (neues Ziel 2) sowie europäische territoriale Zusammenarbeit (neues Ziel 3 - früher INTERREG).
Für die Förderung kultureller Infrastruktur in Zusammenhang mit touristischen Maßnahmen kommen in Rheinland-Pfalz die Ziele 2 und 3 in Betracht. Die europäische territoriale Zusammenarbeit wird in Rheinland-Pfalz in den Bereichen am Oberrhein und in der Großregion (Saarland, Lothringen, Luxemburg, Wallonie) gefördert.
Die EFRE Mittel verwaltet in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung.
2. Europäischer Sozialfonds (ESF)
Für die neue EU-Förderperiode sind drei große Förderbereiche geplant:
1. Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen (durch)
- Berufsbegleitende Qualifizierung
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
- Förderung von Unternehmergeist und Existenzgründungen
2. Verbesserung des Humankapitals (durch)
- Förderung der Berufsausbildung
- Förderung des lebensbegleitenden Lernens und der Weiterbildung
- Förderung von Innovationen
3. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und der Beteiligung am Arbeitsmarkt/Förderung der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen (durch)
- Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung am Arbeitsmarkt
- Soziale Eingliederung von Benachteiligten durch Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit.
Die ESF-Mittel verwaltet in Rheinland-Pfalz das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.
Ansprechpartner zu allen Fragen im Zusammenhang mit europäischer Kulturförderung ist im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:
Dr. Hans-Jürgen Blinn, LL.M.
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel: 06131-162939
Fax: 06131-162800
E-mail: hans-juergen.blinn(at)mbwwk.rlp.de
Internet: www.mbwwk.rlp.de
Weitere Links
www.europa.eu
www.europa-foerdert-kultur.info
www.ccp-deutschland.de
www.eurodesk.org

