Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur fördert auf Antrag Projekte rheinland-pfälzischer Kulturschaffender und -einrichtungen. Der Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Ein Vorhaben kann in der Regel nur eine Landesförderung erhalten, d.h. entweder aus dem Landeshaushalt oder aus dem Budget der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur oder des Kultursommers Rheinland-Pfalz. Doppelförderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Details sowie Antragsformulare finden Sie bei den jeweiligen Förderbereichen.

