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Denkmalschutz

Denkmalfachbehörde nach § 25 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes ist die

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Direktion Landesdenkmalpflege
Schillerstr. 44
55116 Mainz
Tel. 06131/2016-206
joachim.glatz@gdke.rlp.de

Die Direktion Landesdenkmalpflege ist die Denkmalfachbehörde im Bereich Bau- und Kunstdenkmalpflege. Als solche nimmt sie die fachlichen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr. Es gehören nach § 25 Abs. 1 DSchG insbesondere zu ihren Aufgaben:

  1. Mitwirkung bei der Durchführung des Denkmalschutzgesetzes nach Maßgabe der einzelnen Bestimmungen,
  2. Beratung der Denkmalschutzbehörden und der Eigentümer von Kulturdenkmälern,
  3. Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege,
  4. Vorschlagen von Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  5. Systematische Aufnahme und wissenschaftliche Auswertung der Kulturdenkmäler,
  6. Führen der Denkmalliste,
  7. Erstellen von Gutachten zu Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  8. Forschen nach verborgenen Kulturdenkmälern
  9. Ausstellen von denkmalfachlichen Bescheinigungen einschließlich Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt.

Weiterhin ist die Direktion Landesdenkmalpflege für die Förderung von Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach § 29 DSchG zuständig.

Denkmalschutzgesetz
Zuschüsse
Steuervergünstigungen
Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz
Solaranlagen auf Kulturdenkmälern und in Denkmalzonen