Denkmalfachbehörde nach § 25 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes ist die
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Direktion Landesdenkmalpflege
Schillerstr. 44
55116 Mainz
Tel. 06131/2016-206
joachim.glatz@gdke.rlp.de
Die Direktion Landesdenkmalpflege ist die Denkmalfachbehörde im Bereich Bau- und Kunstdenkmalpflege. Als solche nimmt sie die fachlichen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr. Es gehören nach § 25 Abs. 1 DSchG insbesondere zu ihren Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Durchführung des Denkmalschutzgesetzes nach Maßgabe der einzelnen Bestimmungen,
- Beratung der Denkmalschutzbehörden und der Eigentümer von Kulturdenkmälern,
- Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege,
- Vorschlagen von Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- Systematische Aufnahme und wissenschaftliche Auswertung der Kulturdenkmäler,
- Führen der Denkmalliste,
- Erstellen von Gutachten zu Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- Forschen nach verborgenen Kulturdenkmälern
- Ausstellen von denkmalfachlichen Bescheinigungen einschließlich Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt.
Weiterhin ist die Direktion Landesdenkmalpflege für die Förderung von Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach § 29 DSchG zuständig.
Denkmalschutzgesetz
Zuschüsse
Steuervergünstigungen
Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz
Solaranlagen auf Kulturdenkmälern und in Denkmalzonen

